Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) hat Handlungsempfehlungen für die Nutzung gendersensibler Sprache verfasst. In der letzten Ratssitzung hatte Raphaela Blü-mer, B‘90/Grüne, den Bürgermeister gefragt, warum der Haushaltsplan der Stadt an vielen Stellen nur „Eigentümer“ und „Nutzer“ führt. „Das Landesgleichstellungsgesetz NRW schreibt bereits seit 1999 vor, in der internen wie externen Kommunikation geschlechts-neutrale Personenbezeichnungen zu verwenden oder, sofern nicht möglich, die weibliche und männliche Form. Erstmal nur das wollte ich auch in Drensteinfurt umgesetzt sehen“, erläutert Blümer ihre Frage im Rat, die Bürgermeister Grawunder positiv beantwortete. Nun merkt selbst der Städte- und Gemeindebund NRW an, dass „die schwierige gesellschaftli-che Debatte über gendersensible Sprache auch in den Rathäusern“ aufschlägt. Um seine Mitgliedskommunen praxisnah zu unterstützen, hat der StGB NRW Handlungsempfehlun-gen für die Nutzung gendersensibler Sprache veröffentlicht. „Wir müssen die Gender-Debatte auch hier auf kommunaler Ebene führen“, ist sich Blümer sicher. „Aber für eine Stadtverwaltung ist es wichtig, klar und verständlich zu bleiben. Wir müssen darum ringen, alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen wertschätzend anzusprechen. Das ist die Her-ausforderung!“ Bündnis 90 /Die Grünen hoffen nun, dass sich Bürgermeister und Stadt-verwaltung den Werkzeugkasten des StGB NRW anschauen und für Drensteinfurt adäquat umsetzen. Die Handlungsempfehlungen zur Nutzung gendersensibler Sprache und Hin-tergründe dazu sind auf der Webseite des StGB NRW einzusehen. https://www.kommunen.nrw/
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